Was Sie über E-Invoicing wissen sollten
1. Executive Summary: E-Invoicing
E-Invoicing - die digitale Rechnungsstellung - gewinnt weltweit an Bedeutung. Unternehmen können durch digitalisierte Rechnungsprozesse Einsparungen von bis zu 80 Prozent gegenüber papierbasierten Prozessen erzielen. Zudem werden Eingabefehler reduziert, Durchlaufzeiten verkürzt und Skontoerträge erhöht. Nicht zuletzt wird E-Invoicing in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, unter anderem durch die EU-Richtlinie 2014/55/EU. Darüber hinaus stehen Unternehmen bei der Einführung von E-Invoicing vor verschiedenen Herausforderungen.
Doch was genau ist eine elektronische Rechnung? Welche Herausforderungen sind zu bewältigen? Welche Funktionalitäten sollte eine E-Invoicing-Lösung bieten? Und was hat es mit Peppol auf sich? Erfahren Sie mehr in unserem umfassenden Leitfaden zum Thema E-Invoicing und nutzen Sie die Vorteile digitalisierter Rechnungsprozesse für Ihr Unternehmen!
E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 01.01.2025 – Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?
Mit ZUGFeRD und XRechnung die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Erfahren Sie mehr2. Was ist eine elektronische Rechnung?
Eine elektronische Rechnung wird vollständig digital erstellt, übermittelt und empfangen. Man unterscheidet zwischen
- Strukturierten Daten (z.B. EDI, XML)
- Unstrukturierten Daten (z.B. Rechnungen im PDF-, TIF-, JPEG- oder Word-Format oder als E-Mail-Text)
- Hybride Datenformate (z.B. ZUGFeRD oder Factur-X)
Rechnungen können auf verschiedenen Wegen übermittelt werden, z. B. per E-Mail, DE-Mail, E-Post, Computerfax, Faxserver, Web-Download, Peppol oder Webservice. Eingescannte Papierdokumente, die in ein elektronisches Format umgewandelt werden, gelten jedoch nicht als elektronische Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
Eine digitale Papierrechnung auszudrucken, zu kuvertieren, zu frankieren und zu versenden, nur um sie vom Empfänger wieder digitalisieren zu lassen, ist ineffizient, teuer und umweltschädlich. Die Gleichstellung der elektronischen Rechnung mit der Papierrechnung seit dem 1. Juli 2011 ermöglicht es, Rechnungen auch ohne elektronische Signatur zu versenden, z.B. per einfacher E-Mail.
Die europäische Richtlinie 2014/55/EU hat die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verpflichtend eingeführt. Der deutsche Gesetzgeber definiert in § 4a Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG) eine elektronische Rechnung wie folgt:
Eine Rechnung ist elektronisch, wenn
- sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und
- dieses Format die maschinelle und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht.
Der einfache Versand von Rechnungen als PDF-Datei erfüllt diese Anforderungen nicht, da PDF-Dateien lediglich ein Abbild der Rechnung enthalten, das nicht maschinell verarbeitet werden kann. Empfänger erwarten daher elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format, das automatisiert ausgelesen und verarbeitet werden kann.
Strukturierte und hybride Rechnungsformate
Strukturierte Rechnungsformate, wie z.B. EDI-Daten (Electronic Data Interchange), bestehen aus reinen maschinenlesbaren Daten, die speziell für die elektronische Übertragung und maschinelle Verarbeitung entwickelt wurden. Diese Formate sind für Menschen nicht lesbar und müssen für die interne Prüfung, Freigabe und Archivierung in eine visuell verständliche Form gebracht werden.
Hybride Rechnungsformate kombinieren die Vorteile strukturierter maschinenlesbarer Formate mit einer für Menschen lesbaren Darstellung. Ein bekanntes Beispiel ist das ZUGFeRD-Format (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) oder das europäische Pendant Factur-X. Technisch wird dies durch die Einbettung eines strukturierten XML-Datensatzes in eine PDF-Datei erreicht. Damit kann der Empfänger die Rechnung sowohl automatisiert verarbeiten als auch manuell prüfen.
3. Digitalisierung mit E-Invoicing – zukunftssicher ins digitale Zeitalter
"Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung." Dieses Zitat des griechischen Philosophen Heraklit trifft auch auf das E-Invoicing zu. Dabei stellt sich nicht die Frage des "Ob", sondern des "Wann" die elektronische Rechnungsstellung die Papierrechnung endgültig ablösen wird.
Die Entwicklung ist klar: Die Europäische Kommission hat bereits entscheidende Maßnahmen ergriffen, um den Übergang zu beschleunigen, indem sie die elektronische Rechnungsstellung schrittweise zur Pflicht macht. In Deutschland erstellen bereits 72 Prozent der Unternehmen mindestens die Hälfte ihrer Rechnungen digital – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 65 Prozent im Jahr 2020 und nur 41 Prozent vor sechs Jahren. Neben der Nutzung unstrukturierter PDF-Rechnungen, die nur schwer in digitale Prozesse integriert werden können, setzen immer mehr Unternehmen auf strukturierte Formate. Der Anteil der Unternehmen, die E-Rechnungen nach Standards wie EDI, ZUGFeRD oder XRechnung nutzen, liegt mittlerweile bei 45 Prozent. Zum Vergleich: Vor zwei Jahren waren es noch 30 Prozent und 2018 lediglich 19 Prozent.1
Deutschland gehört nicht zu den Vorreitern in der elektronischen Rechnungsstellung. Tatsächlich sind südeuropäische Länder wie Italien, Spanien und Kroatien sowie Ungarn und Skandinavien bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/55/EU weiter fortgeschritten. Dennoch hat sich die elektronische Rechnung in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland seit 2020 und 2021 zunehmend etabliert. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung auch auf den B2B-Bereich ausgeweitet, was einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung für die deutsche Wirtschaft darstellt.
1 Bitkom-Studie 2022: Rechnungen werden digitaler, aber Belege kommen oft noch auf Papier | Presseinformation | Bitkom e. V.
4. Der größte Treiber beim Thema E-Invoicing ist der Gesetzgeber
Immer mehr Staaten fordern E-Invoicing: Die Hauptursache für die wachsende Zahl von Rechnungsstellungs- beziehungsweise E-Invoicing-Vorschriften ist trivial:
Die Regierungen suchen verstärkt nach neuen Wegen, ihre Steuergesetze durchzusetzen und mehr von der erwarteten Mehrwertsteuer einzunehmen.
Der Bericht 2023 analysiert die Mehrwertsteuerlücken (VAT-Gap-Report) in den 27 EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2021. Insgesamt verloren die 27 Mitgliedstaaten rund 61 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer, was einen deutlichen Rückgang gegenüber den 99 Milliarden Euro im Jahr 2020 darstellt. Der Bericht zeigt eine positive Entwicklung mit einer kontinuierlichen Verringerung der Mehrwertsteuerlücke. Im Jahr 2017 betrug die Lücke 146 Milliarden Euro in 28 Mitgliedstaaten, was 11,9 Prozent entspricht. Im Jahr 2018 sank der Betrag auf 143 Milliarden Euro für 28 Mitgliedstaaten, was 11,2 % entspricht. Im Jahr 2019 betrug der Verlust 140 Milliarden Euro für 28 Mitgliedstaaten, was 10,7 % entspricht. Im Jahr 2020 betrug der Verlust 99 Mrd. Euro für 27 Mitgliedstaaten, was 9,6 % entspricht. Im Jahr 2021 schließlich betrug der Verlust 61 Mrd. EUR für 27 Mitgliedstaaten, was 5,3 % entspricht.
Angesichts der angespannten Haushaltslagen und des abflachenden Wirtschaftswachstums in den EU-Mitgliedstaaten wird der Anreiz steigen, steuerliche Einnahmen effizienter zu sichern. Ein effektiver Weg, dies zu erreichen, ist die Verpflichtung aller im Land tätigen Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung. Viele Länder haben bereits Systeme etabliert, bei denen entweder die gesamte Rechnung oder zumindest die relevanten Umsatzsteuerinformationen in Echtzeit an die Steuerbehörden übermittelt werden.
5. Was sind die Vorteile von E-Invoicing?
E-Invoicing bietet zahlreiche Vorteile, die Unternehmen sowohl kurzfristig als auch langfristig profitieren lassen. Der größte Vorteil ist das erhebliche Einsparpotenzial: Druck- und Versandkosten entfallen, Rechnungen werden schneller zugestellt, und Fehler bei der Eingangsrechnungsverarbeitung werden merklich reduziert. Bei vorhandenem Bestellbezug können Rechnungen vollautomatisiert verbucht werden. Zudem verkürzt E-Invoicing die Zeit von der Rechnungsstellung bis zur Bezahlung, was die Liquidität erhöht.
Vorteile von E-Invoicing im Überblick:
6. E-Invoicing für den Rechnungsausgang
Erstellung und Versand von Papierrechnungen sind hochgradig manuelle und wenig effiziente Unternehmensprozesse. Diese verursachen hohe Kosten und führen zu Fehlern und Zahlungsverzug.
Ein digitalisierter Rechnungsausgang durch E-Invoicing optimiert diese internen Prozesse, spart Kosten, erhöht die Transparenz der innerbetrieblichen Prozesse und verbessert die Ökobilanz. Unternehmen können dadurch die Kundenbindung verbessern und sich Marktchancen und Wettbewerbsvorteile sichern.
Der Prozess beim digitalen Rechnungsausgang lässt sich vereinfacht in vier Schritte unterteilen: Eingang, Aufbereitung, Portal und Übergabe/Export.
Nach Erstellung der Rechnungen mit einem ERP-System wird die Ausgangsrechnung über eine Schnittstelle automatisiert an die E-Invoicing-Lösung für den digitalen Rechnungsausgang übergeben.
Je nach E-Invoicing-Standard (z. B. ZUGFeRD oder XRechnung) werden die empfangenen Rechnungsdaten in das gewünschte Zielformat konvertiert.
In einer Portalanwendung kann optional das Rechnungsausgangsbuch zentral eingesehen werden und ein revisionssicheres Archiv mit angebunden werden.
Die elektronische Rechnung wird im letzten Schritt zum Beispiel per E-Mail im Anhang oder als gesicherter Downloadlink an den Rechnungsempfänger zugestellt. Eine Anbindung von Rechnungsempfänger per EDI (EDIFACT) ist ebenso ein geläufiger Ansatz.
Durch den Einsatz einer E-Invoicing-Lösung für den Rechnungsausgang werden manuelle Rechnungsausgangsprozesse eliminiert und die Forderungslaufzeit durch die sofortige Zustellung erheblich verkürzt.
7. E-Invoicing im Rechnungseingang
E-Invoicing ist die Verarbeitung eingehender Rechnungen in einem durchgehenden, automatisierten Prozess: von der Erfassung der Rechnungseingänge bis zur abschließenden Buchung.
Der Prozess beim digitalen Rechnungseingang lässt sich vereinfacht in drei Schritte unterteilen: Eingang, Aufbereitung und Bearbeitung.
Die Rechnungen werden automatisiert über verschiedene Eingangskanäle empfangen. Dies sind:
- EDI-Rechnungen
- Hybride Rechnungen, wie z. B. ZUGFeRD
- PDF-Rechnungen
- Gescannte Papierrechnungen
Nach dem Rechnungseingang werden die Rechnungsinhalte in einen internen Standard umgewandelt. Elektronische Rechnungen, welche bereits strukturierte Daten enthalten, werden konvertiert. Eingescannte Papierrechnungen und PDF-Rechnungen werden mittels einer OCR-Texterkennungssoftware identifiziert und ihre Inhalte extrahiert.
Die aufbereiteten Rechnungsdaten werden mit Kreditorstamm-, Bestell- und Wareneingangsdaten des ERP-Systems angereichert und automatisch hinsichtlich Bestellbezug, Mengen- und Preisabweichungen oder landesspezifischen Regeln geprüft. Bestenfalls können Rechnungen automatisch zur Buchung übergeben werden. Alle anderen Rechnungen müssen an einen integrierten Klärungs- oder Freigabeprozess geleitet werden.
Alle Schritte, die eine Rechnung im Prüfungsprozess durchläuft, werden protokolliert, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen (GoBD). Der für die Buchung benötigte Rechnungsinhalt wird an das ERP-System des Kunden übertragen. Die Rechnung, Anlagen im Bearbeitungsprozess, Konvertierungs- und Bearbeitungsprotokolle müssen revisionssicher gemäß geltenden Landesanforderungen archiviert werden.
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8. Globales E-Invoicing
International tätige Unternehmen sehen sich zunehmend gesetzlichen Anforderungen gegenüber, ihre Rechnungen elektronisch zu erstellen und zu versenden. Da jedoch in jedem Land unterschiedliche rechtliche Regelungen gelten, variiert die Umsetzung. Aktuell gibt es bereits in über 70 Ländern weltweit spezifische E-Invoicing-Vorschriften, und diese Zahl wächst kontinuierlich.
In vielen Ländern führt die Heterogenität der jeweiligen Vorschriften und lokalen Besonderheiten im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung, bezogen auf akkurate und aktuelle Daten, Sicherheitsanforderungen, Systemintegration, Statusmonitoring, Dokumentation usw., zu hoher Komplexität.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Prüfmodellen für die elektronische Rechnungstellung, allgemein bekannt als Clearance- und Post-Audit-Modelle.
Post-Audit und Continuous Transaction Controls
In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorschriften, die die Aufbewahrungsdauer elektronischer Rechnungen für mögliche automatisierte Prüfungen festlegen. In der EU wird derzeit überwiegend das Post-Audit-Verfahren angewendet, bei dem Rechnungen nachträglich überprüft werden. Allerdings wird zunehmend von diesem zeitlich verzögerten Post-Audit-Ansatz abgewichen.
Stattdessen setzt sich ein zentral reguliertes E-Invoicing-Modell durch, das transaktionsbasierte Steuermeldungen und -kontrollen in nahezu Echtzeit ermöglicht. Diese sogenannten Continuous Transaction Controls (CTC) bieten eine effektivere Methode zur Überwachung und Steuerung von Rechnungen.
Continuous Transaction Controls zur Reduzierung der Steuerlücke
Um Steuerbetrug und Steuerflucht entgegenzuwirken und gleichzeitig den Herausforderungen stagnierenden Wirtschaftswachstums, steigender Staatsausgaben und Inflation zu begegnen, wird die Implementierung von Continuous Transaction Controls in der EU immer dringlicher vorangetrieben. Diese Maßnahmen helfen, die Steuerlücke zu verringern und die Effizienz der Steuererhebung zu verbessern.
Fehlende, länderübergreifende CTC-Standards in der Praxis
Derzeit variieren Clearance-Verfahren (CTCs) erheblich zwischen verschiedenen Ländern, was insbesondere für multinational tätige Unternehmen eine Herausforderung darstellt. Die bestehenden CTC-Modelle konzentrieren sich häufig auf nationale Interessen und Steueroptimierung, wobei länderübergreifende Aspekte oft vernachlässigt werden. Typische Einschränkungen bestehen in:
- Anwenderfreundlichkeit: Die Benutzerfreundlichkeit ist oft nicht ausreichend berücksichtigt.
- Unterstützung indirekter Steuerkontrollen: Grenzüberschreitende und länderübergreifende Operationen werden nicht immer effektiv unterstützt.
- Harmonisierung: Die Wiederverwendbarkeit von CTC-Systemen für andere Länder ist oft begrenzt, da bestehende Standards für Formate, Austausch und Interoperabilität nur teilweise übernommen werden.
- Businessbeschleunigung: Die Effizienz bei der End-to-End-Integration der elektronischen Rechnungsdaten könnte verbessert werden, um eine schnellere Verarbeitung und Optimierung der Supply Chain zu gewährleisten.
Trend zur Einführung von CTC-Systemen
Der Trend zur Einführung von CTC-Systemen nimmt zu. Immer mehr Länder verlangen von Unternehmen, dass sie Rechnungsdaten direkt aus ihren Transaktionsprozessen an die Steuerbehörden übermitteln. Diese Datenübermittlung ergänzt oder ersetzt oft die regulären Mehrwertsteuer-Erklärungen. CTC-Anforderungen, auch als kontinuierliche Transaktionskontrollen (CTC) oder transaktionsbasierte Steuermeldungen bezeichnet, beinhalten häufig Echtzeit-Reporting, digitale Signaturen, eindeutige Belegreferenznummern und QR-Codes. Beispiele für Länder mit CTC-Anforderungen sind Mexiko, Brasilien, Italien, Türkei, Portugal, Spanien und Ungarn.
In Europa und Asien befindet sich der Trend zu CTC-Systemen noch in den Anfängen, obwohl er seinen Ursprung in Lateinamerika hat.
Bestehende E-Invoicing- und CTC-Modelle
Laut dem Dokument „A Next Generation Model for Electronic Tax Reporting and Invoicing“ können bestehende E-Invoicing- und CTC-Modelle wie folgt kategorisiert werden:
- Interoperability Model
- Real-time Invoice Reporting Model
- Clearance Model
- Centralised Exchange Model
- Decentralised CTC and Exchange
Interoperability Model
Der Austausch der Rechnungen zwischen den Handelspartnern ist standardisiert über Formate, Inhalte, Teilnehmerverzeichnisse, Austauschprotokolle und Interoperabilitätskriterien zwischen den zertifizierten Providern. Eine Einbindung der Steuerbehörden oder deren Plattform erfolgt, wie beispielsweise beim traditionellen Peppol-4-Ecken-Modell, nicht.
Real-Time Invoice Reporting Model
Das Steuersubjekt meldet die Rechnung oder eine Teilmenge davon an eine Regierungsbehörde kurz nach der Ausstellung und dem Austausch der Rechnung zwischen den Handelsparteien. Der Austausch der Rechnungen zwischen den Handelspartnern ist nicht reguliert.
Clearance Model
Prüfung und Clearance der Rechnung erfolgen über die zentrale Plattform der Steuerbehörde. Ggf. dürfen nur zertifizierte Provider die Kommunikation mit der Plattform ausführen. Der Austausch der Rechnungen zwischen den Handelspartnern ist nicht reguliert.
Centralised Exchange Model
Prüfung, Clearance sowie Austausch der Rechnung erfolgen über die zentrale Plattform der Steuerbehörde.
Decentralised CTC and Exchange Model: “DCTCE”
Wie beim Interoperability Model wird beim DCTCE-Modell auf ein dezentrales Netz aus zertifizierten Providern gesetzt, das Anwenderfreundlichkeit, Investitionsschutz, Interoperabilität, Wiederverwendbarkeit von Lösungen in anderen Ländern sowie eine durch die zertifizierten Provider sichergestellte Anbindung der ggf. bereits bestehenden oder sich im Aufbau befindlichen Plattformen der Steuerverwaltungen vorsieht. Ein Beispiel für ein DCTCE-Modell ist das neue Peppol Continuous Transaction Controls Reference Model. Dieses ist ein Peppol-basiertes 5-Ecken-Modell, welches Interoperability (bekannt aus dem klassischen Peppol-4-Ecken-Modell mit den vier Ecken: 1. Lieferant, 2. Access Point vom Lieferanten, 3. Access Point vom Kunden, 4. Kunde) mit der Anbindung der Steuerplattformen (Ecke Nr. 5) in einem Modell vereint.
Internationale Vorschriften ändern sich rasant, und immer mehr Länder fordern die Einführung von E-Invoicing in irgendeiner Form. Die zunehmende Anzahl an Regulierungsdetails und länderspezifischen Anforderungen erhöht die Komplexität des E-Invoicing für global agierende Unternehmen erheblich.
Eine der größten Herausforderungen für international tätige Unternehmen besteht darin, mit den kontinuierlichen regulatorischen Veränderungen Schritt zu halten. Unsere Blogs bieten stets aktuelle Informationen zu den Vorschriften in verschiedenen Ländern und helfen Ihnen, die Übersicht zu behalten.
Belgien | Das belgische Mandat tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Das Finanzministerium hat zusätzliche Informationen bereitgestellt, um Steuerzahler über Anforderungen und Compliance zu informieren. |
Brasilien | Am 31. Juli 2024 veröffentlichte das NFS-e Management Committee die DFe Technical Note 2024.001 IBS/CBS Version 1.00 mit Updates der Layouts elektronischer Steuerdokumente zur Einführung neuer Steuern gemäß Verfassungsänderung Nr. 132/2023. Die Änderungen umfassen neue Informationsgruppen, Felder und Summen für die Steuerberichterstattung und betreffen mehrere Arten elektronischer Rechnungen. |
Deutschland | Das BMF veröffentlichte am 13. Juni 2024 einen Entwurf zur Vorbereitung auf das Mandat des Wachstumschancengesetzes. Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen, die Ausstellungspflicht folgt bis 2028. Der finale Entwurf erscheint im vierten Quartal 2024 |
Europa | Am 10. März 2022 hat das Europäische Parlament (EP) im Plenum eine Resolution zum Aktionsplan der Europäischen Kommission (EK) für gerechte und unkomplizierte Steuern zur Förderung der wirtschaftlichen Erholungsstrategie (2020/2254(INL)) verabschiedet. 2022 stellte die Kommission den ersten Entwurf zu ViDA vor . |
Finnland | In Finnland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich, aber seit 2020 müssen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10.000 Euro auf Anfrage strukturierte elektronische Rechnungen vorlegen. Die finnische Regierung unterstützt elektronische Rechnungen wegen deren Effizienz und Rolle bei der Verhinderung von Mehrwertsteuerbetrug. |
Frankreich | Am 27. März 2024 wurde ein Dekret veröffentlicht, das Übergangsregelungen und den Zeitplan für das CTC-Mandat festlegt. Das Mandat startet am 1. September 2026 für große und mittlere Steuerpflichtige und am 1. September 2027 für kleinere Unternehmen. |
Griechenland | In Griechenland müssen alle elektronischen Umsatzsteuererklärungen und B2G/B2B-E-Rechnungen auf der MyData-Plattform eingereicht werden, die die Dokumente validiert und eindeutige Kennungen zuweist. Der Prozess der Vorvalidierung in MyData vor der Rechnungsausstellung ist eine CTC-Form. |
Großbritannien | Das Vereinigte Königreich hat ein Gesetz eingeführt, das den öffentlichen Sektor verpflichtet, Lieferantenrechnungen elektronisch zu empfangen und zu verarbeiten. |
Indien | Am 21. Februar 2024 führte das GSTN ein neues Master-Informationsportal für elektronische Rechnungen ein, das automatische Ausnahmelisten, PAN-basierte Suchoptionen und tägliche IRN-Statistiken bietet. Es unterstützt die elektronische Rechnungsstellung über sechs IRP-Portale, APIs und eine mobile App . |
Italien | Seit 2019 müssen in Italien alle Inlandsrechnungen in einem definierten elektronischen Format Format (FatturaPA) ausgestellt und über ein staatlich betriebenes Rechnungsportal (SdI) ausgetauscht werden. Italien ging 2022 noch einen Schritt weiter und führte die „Crossboarder Invoice“ ein. Rechnungen, die von Italien in einen anderen EU-Staat verschickt bzw. von einem anderen EU-Staat in Italien empfangen werden, unterliegen der umsatzsteuerlichen Meldepflicht an das Rechnungsportal (SdI). 2020 hat Italien das E-Order-Mandat über die NSO-Plattform geschaffen, das für Lieferanten des nationalen Gesundheitssystems verpflichtend ist. |
Japan | E-Invoicing bleibt freiwillig. Der japanische Invoice-Standard, der auf dem internationalen Peppol-Modell (PINT) basiert und das BIS Billing 3.0-Format verwendet, wird hier empfohlen. |
Luxemburg | Seit 2023 gilt die Verpflichtung zum B2G-E-Invoicing für Unternehmen jeder Größe. Dabei wird der Standard PEPPOL BIS Billing 3.0 verwendet, um eine einheitliche Basis für den Austausch von Rechnungsdaten zu schaffen. |
Mexiko | Die mexikanische Regierung hat die Verpflichtung zur Nutzung von CFDI Version 4.0 für Lohnabrechnungen bis zum 1. Juli 2023 verlängert. Seit dem 1. April 2023 ist nur noch Version 4.0 gültig. Wer sie bereits verwendet, muss nichts tun, andere haben bis zur neuen Frist Zeit. |
Österreich | Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung für alle B2G-Lieferanten, die ihren Sitz in Österreich haben, ihre Rechnungen gemäß dem österreichischen IKT-Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) in elektronischer Form zu übermitteln. Der nationale XML-Rechnungsstandard für Österreich ist ebInterface. |
Polen | Am 18. Juli 2024 diskutierten das Finanzministerium und die Steuerverwaltung mit Unternehmen über das KSeF-System. Geplant sind neue Funktionen wie das Versenden von Anhängen und eine Umstrukturierung der E-Rechnungen. Der Zeitplan für die Umsetzung bleibt Februar und April 2026, mit weiteren Schritten im September. |
Portugal | Am 29. November 2023 wurde das portugiesische Staatshaushaltsgesetz für 2024 verabschiedet, das die Vorschriften für elektronische Rechnungen bei B2G und qualifizierte elektronische Signaturen (QES) für PDFs weiter verschiebt. Ab 1. Januar 2025 sind QES für PDFs bei B2B- und B2C-Transaktionen verpflichtend. Ab 2025 müssen auch kleine Unternehmen elektronische Rechnungen im CIUS-PT-Format an Behörden senden. |
Rumänien | Rumänien führte im November 2021 die freiwillige elektronische Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen und im April 2022 für B2B-Transaktionen über die Plattform RO E-Factura ein. Die elektronische Rechnungsstellung wurde ab Juli 2022 für Produkte mit hohem Steuerrisiko verpflichtend und ab 2024 dann für alle anderen. Das Gesetz Nr. 296/2023 legt zusätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung Anforderungen für die elektronische Berichterstattung fest. |
Saudi-Arabien | Phase 2 der elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien begann im Januar 2023 und wird in Wellen auf der Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens umgesetzt. Welle 1 umfasst Unternehmen mit einem Umsatz von 3 Milliarden Rial oder mehr, während Welle 12 im Dezember 2024 für Unternehmen mit einem Umsatz von 10 Millionen Rial oder mehr endet. ZATCA kündigt jede Welle an und benachrichtigt die Steuerzahler sechs Monate im Voraus. |
Schweiz | Die elektronische Rechnungsstellung existiert in der Schweiz seit mehr als zwei Jahrzehnten. Die Schweiz rät offiziell die Nutzung eines hybriden Rechnungsformats basierend auf dem dt./frz. Standard ZUGFeRD/Factur-X. |
Serbien | Seit 2022 ist die elektronische Rechnungsstellung in Serbien für B2G und B2B obligatorisch. „Sistem E-Faktura“ (SEF) ist eine vom serbischen Finanzministerium zur Verfügung gestellte IT-Lösung des Clearance-E-Invoicing-Modells für das Senden, Empfangen, Erfassen, Verarbeiten und Speichern von elektronischen Rechnungen. |
Slowakei | Die nationale Einführung des elektronischen Rechnungssystems eFaktúra wird gemäß der EU-Initiative ViDA fortgesetzt, ohne einen neuen Zeitplan zu nennen. Der Entwurf umfasst Verbesserungen wie QR-Codes auf Rechnungen und vorausgefüllte Steuererklärungen, die bis Ende Mai und Juni 2024 implementiert werden sollen. |
Spanien | Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung soll im B2B-Bereich nach der Veröffentlichung des Gesetzes innerhalb 12 und 24 Monaten für größere Unternehmen (Umsatz größer 8 Millionen Euro) bzw. kleinere Unternehmen erfolgen. Eine öffentliche Plattform wird den Austausch von elektronischen Rechnungen erleichtern, die im ersten Jahr aus Gründen der Lesbarkeit als PDF-Datei vorliegen müssen. Die Empfänger müssen den Status der Rechnungen innerhalb von vier Tagen melden. Die Einführung wird nicht vor Anfang 2026 erwartet. |
Ungarn | In Ungarn ist seit 2018 die elektronische Mehrwertsteuermeldung von Ausgangsrechnungen an das ungarische Steuersystem NAV (National Tax and Customs Administration, NTCA) unter bestimmten Bedingungen obligatorisch. Die nationale Steuer- und Zollverwaltung Ungarns (Nav Nemzeti Adoes Vamhivatai, kurz: NAV) bietet für diese Meldungen das sogenannte Online szamla-System IT-System/-Verfahren der ungarischen Finanzbehörde an. |
9. Internationaler Standard für die elektronische Rechnungsstellung: Peppol
Peppol ist ein offenes, grenzübergreifendes Netzwerk, das den Austausch von elektronischen Beschaffungsdokumenten über eine einheitliche Schnittstelle ermöglicht. Es deckt nicht nur die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) ab, sondern auch den gesamten Beschaffungsprozess, einschließlich Ausschreibungen und Bestellungen (E-Procurement). Peppol erfüllt zudem die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen.
Um sich dem Peppol-Netzwerk anzuschließen, benötigen Sie eine Verbindung zu einem Peppol-Access-Point. Dieser fungiert sowohl als sendender als auch als empfangender Access-Point und ermöglicht den elektronischen Austausch von Dokumenten wie Katalogen, Bestellungen, Lieferavisen und insbesondere Rechnungen.
Erfahren Sie mehr über Peppol in unserem Leitfaden: Was ist Peppol?
10. Welches Betriebsmodell ist das optimale für Ihr E-Invoicing?
Bei der Einführung einer E-Invoicing-Lösung sollten drei zentrale Fragen zur Betriebsart geklärt werden:
Hosting:
Soll die E-Invoicing-Lösung in Ihrem eigenen Rechenzentrum betrieben werden oder soll das Hosting an einen externen Rechenzentrumsbetreiber ausgelagert werden?
Soll die Lösung als Lizenzprodukt vor Ort (On-Premises) oder als Cloud-Service auf Pay-per-Use-Basis betrieben werden?
Standards und Formate:
Welche E-Invoicing-Standards und -Formate sind aktuell und möglicherweise zukünftig erforderlich?
Wenn maximale Kontrolle über Ihre Rechnungslegungs- und Abwicklungsprozesse für Sie höchste Priorität hat, ist eine On-Premises-Lösung, die auf Lizenzen basiert, die richtige Wahl. Für maximale Flexibilität und eine schnellere Implementierung empfehlen wir jedoch eine Cloud-Lösung. Diese bietet zudem Vorteile wie einfache Integration und hohe Betriebssicherheit.
Im Gegensatz zum flexiblen und kosteneffizienten Cloud-Betrieb können beim On-Premises-Betrieb hohe Anschaffungskosten für Hardware und Software sowie umfassende Implementierungs- und Wartungskosten anfallen. Die laufenden Kosten für Personal und Wartung sind dabei zusätzliche Faktoren, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten.
11. Fazit
In diesem Leitfaden haben Sie einen umfassenden Überblick über elektronische Rechnungen und die Bedeutung von E-Invoicing erhalten. Der Trend zum E-Invoicing wird maßgeblich durch gesetzliche Vorgaben und internationale Vorschriften vorangetrieben. Doch auch die zahlreichen Vorteile, insbesondere die signifikanten Kosteneinsparungen, machen E-Invoicing für Unternehmen zunehmend attraktiv.
Durch die Digitalisierung der Rechnungsausgangsprozesse werden manuelle Schritte eliminiert, was die Forderungslaufzeiten erheblich verkürzt, da Rechnungen sofort zugestellt werden.
Die Digitalisierung des Rechnungseingangs verbessert zudem die Verarbeitungsqualität, da manuelle Fehler reduziert werden. Unsere Daten zeigen, dass bei einem jährlichen Volumen von 12.000 Rechnungen die Kosten durch den Einsatz von E-Invoicing um bis zu 85 % gesenkt werden können – im Vergleich zur konventionellen manuellen Verarbeitung.
Für international tätige Unternehmen stellt sich die Herausforderung, verschiedene E-Invoicing-Standards zu unterstützen und zu verarbeiten. Hier könnte die Peppol-Initiative Abhilfe schaffen, sofern sie sich durchsetzt. Um den sich ständig ändernden Vorschriften gerecht zu werden, empfiehlt sich der Einsatz einer cloudbasierten E-Invoicing-Lösung.
1Quelle: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2022-0082_DE.html#title1 (Aufruf 11.08.2022)