Copyright Information
Die SEEBURGER-Marken
Weltweit nutzen und schätzen mehr als 14.000 Unternehmen die Lösungen der SEEBURGER AG (im Folgenden: „SEEBURGER“) und achten dabei auf Marken und Dienstleistungsmarken von SEEBURGER, die für qualitativ hochwertige Dienstleistungs- und Softwareprodukte stehen. Nur durch diese Marken sind unsere Kunden in der Lage, die hochwertigen SEEBURGER-Lösungen von anderen Lösungen zu unterscheiden. Aus diesem Grund ist der Schutz der SEEBURGER-Marken sowie aller Marken der mit SEEBURGER verbunden Unternehmen unerlässlich.
In diesen Copyright Informationen ist eine unvollständige Liste mit Marken der SEEBURGER AG und eingetragenen Marken der SEEBURGER AG in Deutschland und vielen anderen Ländern mit den entsprechenden gebräuchlichen Bezeichnungen aufgeführt. Diese Liste der SEEBURGER-Marken wird gelegentlich aktualisiert. Wenn eine Marke von SEEBURGER nicht aufgeführt wird, stellt dies keinen Verzicht auf die Rechte an der Marke dar. SEEBURGER ist berechtigt, die Inhalte dieser Copyright Informationen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Der Name der SEEBURGER AG, Firmenzeichen der SEEBURGER AG, SEEBURGER- Marken, Informationen oder Publikation von SEEBURGER oder von Teilen daraus dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Einwilligung der SEEBURGER AG verwendet werden.
Die in diesem Copyright Informationen enthaltenen Angaben werden von der SEEBURGER AG bereitgestellt und dienen ausschließlich der Information. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, übernimmt SEEBURGER keine Gewähr für die Verwendbarkeit dieser Information zu irgendwelchen Zwecken. Im Übrigen gelten die Webseiten – Nutzungsbedingungen auch für diese Copyright Informationen.
Falls Sie Fragen zur Nutzung der SEEBURGER-Marken haben, so senden Sie bitte eine E-Mail an info. SEEBURGER achtet die Rechte und das geistige Eigentum Dritter; dies erwarten wir auch von unseren Benutzern. Falls Sie Interesse an Darstellung oder Grafiken haben und diese verwenden möchten, senden Sie uns bitte zur Klärung eine E-Mail an @seeburger.deinfo. @seeburger.de
Vorgaben für SEEBURGER-Marken
- Bei Verweisen auf Marken von SEEBURGER muss auf der Urheberrechtsseite von Begleitmaterialien oder am unteren Rand von Anzeigen, die solche Verweise enthalten, der folgende Hinweis auf die Eigentumsrechte angebracht sein: »[SEEBURGER-MARKE(N)] ist/sind Marken oder eingetragene Marken der SEEBURGER AG in Deutschland und vielen anderen Ländern.«
- Entsprechend der jeweils von SEEBURGER erteilten Einwilligung ist die Nutzung des Namens der SEEBURGER AG, Firmenzeichen der SEEBURGER AG, SEEBURGER- Marken, Informationen oder Publikation von SEEBURGER oder von Teilen daraus auf den in der jeweiligen Einwilligung bezeichneten Zweck beschränkt.
- Registrierte Marken sind mit dem Statussymbol ® versehen. Marken die nicht registriert sind oder zur Registrierung anstehen sind mit dem Statussymbol © versehen. Soweit möglich, sollten diese Symbole immer verwendet werden, mit Ausnahme von Darstellungsformen bei denen es aufgrund einer niedrigen Auflösung zu einer Unkenntlichkeit der Marke führen kann.
- Die registrierte Marke SEEBURGER gilt für alle von SEEBURGER bereitgestellten Waren und Dienstleistungen, d. h. für die gesamte Produktpalette von SEEBURGER. Aus diesem Grunde lauten die korrekten Bezeichnungen SEEBURGER®-Software, SEEBURGER®-Lösung, SEEBURGER®-Anwendung usw.
- Wenn auf das Unternehmen SEEBURGER und nicht auf eine Marke von SEEBURGER Bezug genommen wird, finden die Richtlinien für die Verwendung von Marken keine Anwendung. Das heißt, dass das Symbol® nicht in Formulierungen wie "SEEBURGER hat heute angekündigt", "SEEBURGER stellt Lösungen für Kunden bereit" und "das SEEBURGER-Entwicklungsteam" verwendet wird. Darüber hinaus darf die besitzanzeigende Form "von SEEBURGER" verwendet werden, wenn auf das Unternehmen und nicht auf die Marke Bezug genommen wird. Beispiele hierfür sind "die Vision von SEEBURGER" und "die langjährige Erfahrung von SEEBURGER".
- Eine Marke stellt einen attributiv oder als Bestimmungswort genutzten Eigennamen dar, der mit Bindestrich angeschlossen und hervorgehoben wird. Die Formulierung "SEEBURGER Software" beispielsweise ist falsch. Richtig ist stattdessen "SEEBURGER®-Software". Die entsprechende Groß- und Kleinschreibung, einschließlich der Großschreibung am Wortanfang oder der Schreibung in Großbuchstaben, finden Sie in der Liste der SEEBURGER-Marken.
- Wie weiter oben ausgeführt, müssen Marken das entsprechende Symbol tragen (z.B. © oder ®). Da dies jedoch evtl. nicht möglich ist oder die Darstellung zu unübersichtlich machen würde, muss die Marke zumindest bei der ersten Verwendung (sowohl im Titel als auch im Text) mit der allgemeinen Bezeichnung der Lösung und dem Status (© oder ®) der Marke eingeführt werden. Nach einer solchen Einführung müssen das Symbol und die allgemeine Bezeichnung nicht mehr mit der Marke aufgeführt werden. Beispiel: "der SEEBURGER®-BIS:explore® erfreut sich unter EDI-Einsteigern großer Beliebtheit. Der BIS:explore kann eingesetzt werden für ... ©.
- Verwenden Sie einen als Marke registrierten Namen immer mit seiner offiziellen, genehmigten Bezeichnung in der entsprechenden Groß- und Kleinschreibung. Entnehmen Sie die richtige Schreibweise und die entsprechende Groß- und Kleinschreibung der Liste der SEEBURGER-Marken.
- Verwenden Sie einen als Marke registrierten Namen nie als Substantiv, sondern stets als Bestimmungswort oder Attribut. Falsch ist beispielsweise die Formulierung "Mit SEEBURGER können Sie Unternehmensdaten austauschen". Richtig wäre an dieser Stelle beispielsweise "Mit SEEBURGER-Lösungen können Sie Unternehmensdaten austauschen".
- Entwickler, Partner, Kunden und sonstige Dritte sind nicht berechtigt, Logos oder Marken von SEEBURGER oder einer Tochtergesellschaft von SEEBURGER in den Namen ihrer Produkte, Unternehmen oder Domänen einzubinden. Die nachfolgenden Informationen sollen Dritte und die SEEBURGER-Mitarbeiter, die mit Dritten zusammenarbeiten, bei der richtigen Verwendung von Marken unterstützen, sofern SEEBURGER eine entsprechende Einwilligung zur Nutzung der Marken erteilt hat:
- Die Lösungen und Services von SEEBURGER dürfen ausschließlich mit dem korrekten Markennamen bezeichnet werden. Bezeichnen Sie beispielsweise BIS:explore nicht lediglich als "SEEBURGER-Software©, sondern als "SEEBURGER BIS:explore®" bzw. als "BIS:explore®, ein Produkt aus dem Hause SEEBURGER".
- Falls Sie in Ihren Anzeigen, Prospekten, Dokumentationen, Präsentationen, Webseiten, Ihrer eigenen Werbung und auf Internet-Suchmaschinen SEEBURGER-Marken verwenden oder verbal erwähnen so ist immer klar und unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Produkt oder einen geschützten Markennamen von SEEBURGER handelt.
- Marken von SEEBURGER dürfen nicht in die Namen von Produkten bzw. Services, Unternehmen, Domänen, Titel von Dokumentation usw. von Dritten aufgenommen werden. Ebenfalls sind Abwandlungen aus den Marken von SEEBURGER untersagt.
- Verwenden Sie Marken von SEEBURGER nicht für EDV-bezogene Waren, selbst wenn eine solche Verwendung als umgangssprachlicher Gebrauch angesehen werden kann. Formulierungen wie "Unkompliziert wie WinELKE" oder "Ähnlich wie der BIS:exlpore© für EDV-bezogene Waren sind beispielsweise untersagt.
- Unterstellen Sie in keinem Falle, dass ein Drittprodukt von SEEBURGER gefertigt, empfohlen oder unterstützt wird. Beispiel: Die Bewerbung von Schulungsprogrammen Dritter mit dem Verweis "Autorisierte SEEBURGER-Schulung" ist unzulässig.
- Die Lösungen und Services von SEEBURGER dürfen ausschließlich mit dem korrekten Markennamen bezeichnet werden. Bezeichnen Sie beispielsweise BIS:explore nicht lediglich als "SEEBURGER-Software©, sondern als "SEEBURGER BIS:explore®" bzw. als "BIS:explore®, ein Produkt aus dem Hause SEEBURGER".
- Soweit durch entsprechende Einwilligung gestattet, hat die Nutzung von Vervielfältigung und die Verbreitung von Dokumenten, einschließlich der auf dieser Webseite zum Download bereitgestellten Dokumenten und Informationen sowie von verbundenen Grafiken stets nur unter Verweis auf folgenden Urheberrechtshinweis zu erfolgen und dieser hat auf allen Kopien oder Vervielfältigungsstücken zu erscheinen:
© Copyright 2023 SEEBURGER AG. Alle Rechte vorbehalten.
Marken-Hinweise
Liste der SEEBURGER-Marken: 4invoice®, iMartOne®, SEEBURGER®, SEEBURGER Business-Integration Server®, SEEBURGER Logistic Solution Professional®, SEEBURGER Web Supplier Hub®, WinELKE®, SEEBURGER File Exchange®, SEEBURGER Link®, SMART E-Invoice® und weitere im Text erwähnte SEEBURGER-Produkte und -Dienstleistungen sowie die entsprechenden Logos sind Marken oder eingetragene Marken der SEEBURGER AG in Deutschland und anderen Ländern weltweit. Alle anderen Namen von Produkten und Dienstleistungen sind Marken der jeweils angegebenen Firmen.
Die von der SEEBURGER AG, verbundenen Unternehmen oder von Partnern angebotenen Softwareprodukte können Softwarekomponenten auch anderer Softwareherstellern enthalten. Soweit dabei Bezug auf andere Marken genommen weisen wir auf Folgenden hin:
SAP®, SAP® R/3®, SAP NetWeaver®, SAP Cloud Plattform & Cloud Plattform Integrator®, SAP Archive Link®, SAP S/4HANA®, SAP® GLOBAL TRADE Service® (SAP GTS), SAP Fiori®, ABAP™ und SAP ARIBA® sind eingetragene Marken der SAP Deutschland SE & Co. KG. Microsoft, Windows, Windows Phone, Excel, Outlook, PowerPoint, Silverlight und Visual Studio sind eingetragene Marken der Microsoft Corporation in den USA und anderen Ländern. Linux ist eine eingetragene Marke von Linus Torvalds in den USA und anderen Ländern. UNIX, X/Open, OSF/1 und Motif sind eingetragene Marken der Open Group. Adobe, das Adobe-Logo, Acrobat, Flash, PostScript und Reader sind eingetragene Marken oder Marken von Adobe Systems Incorporated in den USA und/oder anderen Ländern. HTML, XML, XHTML und W3C sind Marken, eingetragene Marken oder werden vom Massachusetts Institute of Technology (MIT), European Research Consortium for Informatics and Mathematics (ERCIM) oder der Keio University als nicht geschützte Begriffe beansprucht. Oracle und Java sind eingetragene Marken von Oracle und ihrer Tochtergesellschaften.
Alle anderen erwähnten Firmen- und Softwarebezeichnungen sind eingetragene Warenzeichen oder nicht eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Unternehmen und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen.