Konformität – Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem von SEEBURGER gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance-Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen. Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist.
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln
Die SEEBURGER-Gruppe verfügt über klare Leitlinien zu Ethik- und Compliance-Standards. Die Grundlage dafür bildet unser Verhaltenskodex für Beschäftigte.
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für SEEBURGER höchste Priorität. Verstöße dagegen sollen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und das Unternehmen abzuwenden.
Verstöße im Unternehmen
Um von potentiell schweren Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat SEEBURGER mehrere Meldewege eingerichtet. Über diese können sowohl Mitarbeiter von SEEBURGER als auch Außenstehende Hinweise z. B. auf potenzielle Bestechungsdelikte, Betrug, Kartellrechtsverstöße, Verstöße gegen das Geldwäschegesetz oder die Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften abgeben.
Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf schwere Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei SEEBURGER haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt aufzunehmen:
1. Global Chief Compliance Officer
Dr. Zsófia Körmendy
E-Mail: compliance @seeburger.com
2. Über unser Meldesystem
Auch anonyme Hinweise sind möglich. In diesem Fall ergänzen Sie bitte möglichst viele Details und, sofern vorhanden, auch Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann der Hinweis letztlich etwas bewirken.
SEEBURGER geht allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit und Fairness im Umgang mit dem Hinweisgeber sichergestellt. Dies gilt auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Mitarbeiter.
Darüber hinaus gibt es Drittkanäle (Problems and complaints - European Commission (europa.eu)) für die Meldung von potenziellem Fehlverhalten, zu dem Verstöße gegen EU-Gesetze und deren nationale Umsetzung gemäß EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Whistleblowern zählen.
Unsere Richtlinien, Grundsätze und Verpflichtungen
- Verhaltenskodex für Lieferanten
- Antikorruptionsrichtlinie
- Verpflichtung UN-Global-Compact
Letzte Aktualisierung: 30.09.2024